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Vermietung Gemeindehaus Haddenhausen

Vermietungsordnung Gemeindehaus

Vermietungsordnung für das Gemeindehaus Haddenhausen

Das Presbyterium des Pfarrbezirks II der Ev. Kirchengemeinde Oberlübbe-Rothenuffeln vermietet die Räume des Gemeindehauses in Haddenhausen für Familienfeiern von Gemeindegliedern.
(Eine Vermietung kann nur an Gemeindeglieder zur Durchführung eigener Familienfeiern erfolgen)
Dabei kann eine Vermietung kann nur stattfinden, wenn dadurch keine Gemeindeaktivitäten beeinträchtigt werden und wenn der kirchliche Rahmen des Gemeindehauses gewahrt bliebt.
Anfragen sind an das Gemeindebüro zu richten.
Vermietungszusagen können frühestens 3 Monate vor dem angestrebten Termin erteilt werden.
1. Preise
Großer Saal (bis 60 Pers.) 120 €
Kleiner Saal(bis 20 Pers.) 80 €
Küche 30 €
Anfallende Betreuungs- und Reinigungskosten in Höhe von 20 € (plus 5 € im Falle einer Küchenmitbenutzung) sind bei der Schlüsselübergabe an die Küsterin, bzw. deren Stellvertreter zu bezahlen.

2. Vermietungsordnung
2.1 Vor und während der Veranstaltung
Die Herrichtung und Inanspruchnahme des Gemeindehauses ist erst ab der vertraglich zugesicherten Vermietungszeit möglich. Zur Detailabsprache setzen sie sich bitte mit unserer Küsterin Frau Graf, Tel. 969003 einige Tage vor der Veranstaltung in Verbindung.
Es dürfen nur die gemieteten Räume benutzen werden. Tische und Stühle müssen dabei selber aufgestellt werden.
Die Küchenbenutzung setzt eine Einweisung durch die Küsterin voraus. In der Küche bitte nur bereits fertige Speisen zum Auftragen vorbereiten. Das Kochen von Kaffee oder Tee ist gestattet, wenn eine Einweisung in die Benutzung der Kaffeemaschine stattgefunden hat.
Porzellan, sowie Wasser- und Saftgläser sind vorhanden. Geschirrtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden, ebenso Tischdecken und Dekorationen.
Die Benutzung technischer Geräte (Telefon, Verstärker, Overhead-Projektor, etc.) ist untersagt). Ausgenommen sind Küchengeräte.
Beginn der Benutzung: Nach Vereinbarung
Ende der Benutzung: spätestens 1 Uhr
Eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Bei Veranstaltungen mit Musik sind daher nach 22 Uhr Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Im gesamten Gemeindehaus ist das Rauchen nicht gestattet.
Da das Rasenmähen auf unserem Grundstück durch ehrenamtliche Helfer geschieht, ist ein eventuelles Mähen auch während der Veranstaltung hinzunehmen.
(Wollen Sie dies unbedingt vermeiden, ist dieses durch eine einmalige Übernahme des Mähdienstes Ihrerseits in der Woche ihrer Veranstaltung möglich. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall mit Gero Thom (….) in Verbindung.
2.2 Nach der Veranstaltung
Alle Räume müssen aufgeräumt und besenrein an die Küsterin übergeben werden. Verunreinigungen im Außengelände sind ebenfalls zu beseitigen.
Die Küche ist zusätzlich zu wischen.
Grundsätzlich sind Tische und Stühle bei Verlassen des Gemeindehauses wieder vom Mieter aufzustellen. Wie dabei aufgestellt werden soll, ist mit der Küsterin abzusprechen.
Auch evt. Verunreinigungen der Außenanlagen sind zu beseitigen. Gleichzeitig ist der Schlüssel zurückzugeben.
Je nach gemeindlichem Bedarf muss die Übergabe bis morgens 8 Uhr oder bis mittags des folgenden Tages geschehen. Ein Aufräumen am Sonntag und anderen kirchlichen Feiertagen während der Gottesdienstzeiten ist nicht statthaft.
Zu Bruch gegangenes Geschirr oder sonstige verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte das Gebäude nicht aufgeräumt und besenrein übergeben werden, werden dadurch anfallende Kosten ebenfalls an den Mieter weitergeleitet.
2.3. Grundsätzliches
Für Mitarbeiter der Kirchengemeinde können in Absprache mit dem Pfarrer geänderte Vereinbarungen getroffen werden.
Der Mieter/die Mieterin trägt das Haftungsrisiko seiner Veranstaltung einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung. Auch haftet er für Schäden an Gebäude und Inventar.
Hausrecht: Das Hausrecht übt im Auftrag des Presbyteriums der Küster, die Küsterin oder ein sonstige durch das Presbyterium beauftragte Person aus. Den Anweisungen des zur Ausübung des Hausrechts berechtigten Personen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt bei großen Verstößen gegen die Bedingungen dieser Vermietungsordnung einzelne Personen von der Veranstaltung auszuschließen und vom Grundstück zu verweisen. In besonders schweren Fällen kann die weitere Durchführung der Veranstaltung untersagt werden.
Der Mietvertrag wird erst wirksam, wenn die Vermietungspauschale auf das Konto unserer Kirchengemeinde überwiesen worden ist.